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Finanz Fuchs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung Juni/2026

Präambel

Die Finanz Fuchs GmbH begleitet Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Vorsorge, Versicherung sowie Finanz- und Steuerfragen. Sie berät und vermittelt nach Massgabe des jeweiligen Einzelmandats und mit der Sorgfalt einer fachkundigen Dienstleisterin.

Diese Präambel dient der Orientierung. Massgebend für die Rechte und Pflichten der Parteien sind die nachfolgenden Bestimmungen und das Einzelmandat. Bei Widersprüchen gehen die nachfolgenden Bestimmungen dieser Präambel vor.

Einzelne Bestimmungen dieser AGB gelten nur gegenüber Geschäftskundinnen oder nur gegenüber Konsumentinnen. Sie sind als «Regelung für Geschäftskundinnen» oder «Regelung für Konsumentinnen» gekennzeichnet und farblich hervorgehoben.

1.Geltungsbereich und Begriffe
1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beratungs-, Vermittlungs- und Verwaltungsleistungen der Finanz Fuchs GmbH, Churerstrasse 1, 9450 Altstätten (nachfolgend «die Gesellschaft»), gegenüber ihren Kundinnen.

1.2

«Kundin» ist die natürliche oder juristische Person, welche die Gesellschaft mit einer Leistung betraut. «Konsumentin» ist eine Kundin, die zu einem Zweck handelt, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zuzurechnen ist. «Geschäftskundin» ist jede andere Kundin.

1.3

Massgebend für den Leistungsumfang ist das jeweilige Einzelmandat. Diese AGB sind dessen integrierender Bestandteil. Individuell vereinbarte Abreden gehen diesen AGB vor.

1.4

Einzelne Bestimmungen dieser AGB unterscheiden zwischen Konsumentinnen und Geschäftskundinnen. Solche Bestimmungen sind als «Regelung für Konsumentinnen» oder «Regelung für Geschäftskundinnen» gekennzeichnet.

1.5

Soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Konsumentinnen einer Regelung dieser AGB entgegenstehen, gehen sie dieser vor. Die übrigen Bestimmungen bleiben anwendbar.

1.6

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundin gelten nur, soweit die Gesellschaft ihnen schriftlich zustimmt.

2.Aufsichtsrechtliche Stellung
2.1

Die Gesellschaft ist als ungebundene Versicherungsvermittlerin im Register der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht eingetragen (Register-Nr. F01511080). Sie ist keiner Versicherungsunternehmung rechtlich oder wirtschaftlich verpflichtet.

3.Vertragsschluss, Form und Sprache
3.1

Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots der Gesellschaft oder mit Aufnahme der Tätigkeit auf Wunsch der Kundin zustande.

3.2

Mitteilungen können in Textform erfolgen, namentlich über das Kundenportal der Gesellschaft, soweit die Kundin dafür freigeschaltet ist, sowie per E-Mail.

3.3

Massgebend ist die deutsche Fassung dieser AGB.

4.Leistungen
4.1

Die Gesellschaft erbringt nach Massgabe des Einzelmandats Leistungen in den Bereichen Vorsorge, Versicherung sowie Finanz- und Steuerfragen.

4.2

Die Gesellschaft schuldet eine sorgfältige und fachgerechte Tätigkeit, nicht den Eintritt eines bestimmten Erfolgs. Sie sichert keine bestimmte Rendite, keine bestimmte Steuerersparnis und kein bestimmtes Ergebnis von Entscheiden der Versichererinnen, Banken oder Behörden zu.

4.3

Die Gesellschaft berät auf Grundlage der ihr von der Kundin bekanntgegebenen Verhältnisse und der im Zeitpunkt der Beratung geltenden Rechtslage.

4.4

Die Leistungen der Gesellschaft ersetzen keine Rechtsberatung durch eine Anwältin und keine vorbehaltene steuerliche oder behördliche Beurteilung. Bedarf eine Angelegenheit einer solchen Beurteilung, weist die Gesellschaft die Kundin darauf hin.

4.5

Die Gesellschaft erbringt keine bewilligungspflichtige Vermögensverwaltung und keine Anlageberatung im Sinne des Finanzdienstleistungsrechts. Solche Leistungen werden, soweit gewünscht, an hierfür bewilligte oder registrierte Dritte verwiesen.

4a.Genehmigung von Berichten

Regelung für Geschäftskundinnen

Auswertungen, Analysen und Berichte der Gesellschaft gegenüber Geschäftskundinnen gelten als genehmigt, wenn die Geschäftskundin sie nicht innert 30 Tagen seit Zustellung schriftlich beanstandet. Offensichtliche Fehler können auch nach Ablauf dieser Frist geltend gemacht werden.

4b.Rechtlicher Vorbehalt

4b.1 Die Einschätzungen der Gesellschaft beruhen auf den von der Kundin bekanntgegebenen Verhältnissen und auf der im Zeitpunkt der Leistung geltenden Rechts-, Steuer- und Marktlage. Ändern sich diese Grundlagen, entfällt die Verbindlichkeit der Einschätzung.

4b.2 Aussagen der Gesellschaft zu rechtlichen, steuerlichen oder regulatorischen Fragen sind allgemeine Information und keine abschliessende Beurteilung durch eine hierzu zugelassene Fachperson.

4b.3

Die Gesellschaft erbringt ihre Leistungen im Rahmen der für sie geltenden aufsichts- und geldwäschereirechtlichen Pflichten. Sie kann eine Leistung verweigern, aufschieben oder beenden, soweit gesetzliche, aufsichts- oder geldwäschereirechtliche Gründe oder Massnahmen zur Einhaltung von Sanktionen dies erfordern. Ein hieraus entstehender Nachteil geht nicht zulasten der Gesellschaft.

4b.4 Diese AGB lassen die zwingenden Rechte der Kundin, namentlich der Konsumentin, unberührt.

5.Mitwirkung der Kundin
5.1

Die Kundin erteilt der Gesellschaft die für die Leistung erforderlichen Auskünfte vollständig und richtig.

5.2

Die Kundin meldet wesentliche Änderungen ihrer persönlichen, finanziellen oder familiären Verhältnisse unaufgefordert.

5.3

Beruht ein Nachteil auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben der Kundin, haftet die Gesellschaft dafür nicht.

Regelung für Geschäftskundinnen

Macht eine Dritte gegen die Gesellschaft einen Anspruch geltend, der auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben der Geschäftskundin beruht, hält die Geschäftskundin die Gesellschaft schadlos.

6.Vergütung
6.1

Die Vergütung der Gesellschaft setzt sich aus Honoraren der Kundin und aus Entschädigungen der Produktanbieterinnen zusammen. Das Honorar richtet sich nach dem Einzelmandat oder der jeweils gültigen Honorarordnung.

6.2

Die Gesellschaft legt der Kundin vor Vertragsschluss offen, in welchen Bereichen sie auf Honorarbasis und in welchen sie auf Entschädigungsbasis tätig wird.

6.3

Honorare werden nach Rechnungsstellung innert 30 Tagen fällig.

Regelung für Geschäftskundinnen

Die Geschäftskundin kann Forderungen der Gesellschaft nicht mit eigenen Gegenforderungen verrechnen, ausser die Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder von der Gesellschaft anerkannt.

7.Entschädigungen Dritter
7.1Offenlegung und Behandlung

Die Gesellschaft erhält von Produktanbieterinnen Entschädigungen für die Vermittlung von Versicherungs- und Vorsorgeprodukten (Courtagen und Provisionen). Sie gibt der Kundin vor Vertragsschluss die Art und den Umfang dieser Entschädigungen, deren Berechnungsparameter und deren Bandbreite je Produktkategorie bekannt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Offenlegungsanlage, die Bestandteil dieser AGB ist. Die Kundin nimmt diese Information zur Kenntnis und überlässt der Gesellschaft die so offengelegten Entschädigungen als Teil der Vergütung. Sie verzichtet insoweit auf deren Herausgabe.

7.2

Auf Anfrage legt die Gesellschaft der Kundin die tatsächlich erhaltenen Entschädigungen offen. Die Auskunft ist kostenlos. Verlangt die Kundin sie wiederholt innert kurzer Zeit, kann die Gesellschaft eine kostendeckende Pauschale erheben.

8.Unabhängigkeit und Interessenkonflikte
8.1

Die Gesellschaft wahrt die Interessen der Kundin und trifft organisatorische Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten.

8.2

Lässt sich ein Interessenkonflikt nicht vermeiden, legt die Gesellschaft ihn der Kundin offen, bevor sie die betroffene Leistung erbringt.

9.Beizug Dritter
9.1

Die Gesellschaft darf zur Erfüllung ihrer Leistungen Hilfspersonen beiziehen.

9.2

Sie hält beigezogene Hilfspersonen zur Einhaltung der Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis an.

10.Datenschutz und Vertraulichkeit
10.1

Die Gesellschaft behandelt die Verhältnisse der Kundin vertraulich. Vorbehalten bleiben gesetzliche und aufsichtsrechtliche Auskunfts- und Meldepflichten.

10.2

Die Gesellschaft bearbeitet Personendaten der Kundin nach den anwendbaren Datenschutzbestimmungen und nach Massgabe ihrer Datenschutzerklärung. Diese ist in ihrer jeweils gültigen Fassung über die Website und das Kundenportal abrufbar.

10.3

Die Bearbeitung umfasst auch besonders schützenswerte Personendaten, namentlich Angaben zur Gesundheit, soweit dies für die Leistung erforderlich ist. Soweit hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, holt die Gesellschaft diese ausdrücklich ein.

11.Haftung
11.1

Die Gesellschaft haftet für Schäden, die sie der Kundin durch Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht zufügt, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung.

11.2

Die Gesellschaft haftet nicht für Entscheide von Versichererinnen, Banken oder Behörden, nicht für die Marktentwicklung vermittelter Produkte und nicht für Schäden aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben der Kundin.

Regelung für Geschäftskundinnen

Gegenüber Geschäftskundinnen haftet die Gesellschaft nur für grobe Fahrlässigkeit und absichtliche Pflichtverletzung. Die Haftung für jedes Verschulden unterhalb der groben Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ebenso die Haftung für das Verhalten ihrer Hilfspersonen im selben Umfang. Die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Gesamthaftung der Gesellschaft aus einem Mandat ist auf die in den letzten zwölf Monaten bezogene Gesamtvergütung beschränkt, mindestens auf CHF 50 000 und höchstens auf CHF 2 000 000. Massgebend ist der höhere der beiden Beträge bis zur Höchstgrenze. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und absichtliche Pflichtverletzung bleibt vorbehalten.

Regelung für Konsumentinnen

Gegenüber Konsumentinnen gilt die gesetzliche Haftung. Eine Beschränkung zu ihren Lasten erfolgt nur, soweit das Gesetz dies zulässt.

11a.Verjährung

Regelung für Geschäftskundinnen

Ansprüche der Geschäftskundin gegen die Gesellschaft verjähren ein Jahr nach Kenntnis des Schadens und der Gesellschaft als ersatzpflichtiger Partei, spätestens zwei Jahre nach der schädigenden Handlung.

12.Beschwerde
12.1

Bei Meinungsverschiedenheiten sucht die Kundin zunächst das Gespräch mit der Gesellschaft.

12.2

Wird keine Einigung erzielt, steht der Kundin der Rechtsweg offen.

13.Vertragsdauer und Beendigung
13.1

Das Mandat kann von der Kundin und von der Gesellschaft jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Eine Konventionalstrafe oder ein gleichwertiger Nachteil für die beendende Partei wird nicht vereinbart.

13.2

Wird das Mandat zur Unzeit beendet, ersetzt die beendende Partei der anderen den dadurch verursachten Schaden.

13.3

Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Auslagen sind zu vergüten.

Regelung für Konsumentinnen

Schliesst eine Konsumentin den Mandatsvertrag an ihrem Wohnort, an ihrem Arbeitsplatz, an einer Werbeveranstaltung oder am Telefon ab, ohne dass sie das Gespräch ausdrücklich gewünscht hat, kann sie den Mandatsvertrag innert 14 Tagen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt, sobald die Gesellschaft die Konsumentin über dieses Recht informiert hat. Für den Rücktritt von einem vermittelten Versicherungsvertrag gelten gegenüber der Versichererin gesonderte gesetzliche Fristen.

14.Änderung der AGB und Schlussbestimmungen
14.1

Die Gesellschaft kann diese AGB anpassen. Sie teilt Änderungen der Kundin in Textform mit.

14.2

Widerspricht die Kundin der Änderung nicht innert 30 Tagen seit Mitteilung, gilt die geänderte Fassung als angenommen. Wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs oder der Vergütung bedürfen der Zustimmung der Kundin.

Regelung für Konsumentinnen

Gegenüber Konsumentinnen weist die Gesellschaft in der Mitteilung gesondert auf das Widerspruchsrecht und die Frist hin. Bestehende Einzelmandate bleiben zu den bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen bestehen, soweit nichts anderes vereinbart wird.

14.3

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Regelung für Konsumentinnen

Gegenüber Konsumentinnen mit Wohnsitz im Ausland bleiben die zwingenden Bestimmungen ihres Wohnsitzstaates vorbehalten.

14.4

Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft.

Regelung für Konsumentinnen

Für Konsumentinnen bleibt der gesetzliche Gerichtsstand an ihrem Wohnsitz vorbehalten.

14.5

Erweist sich eine Bestimmung dieser AGB als unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine zulässige Regelung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

14.6

Änderungen des Einzelmandats und dieser AGB bedürfen der Textform.

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